Zu den Anforderungen der EU-DSGVO gehört auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Diese kann entweder durch einen internen oder einen exteren Mitarbeiter erledigt werden.
Um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragen wahrnehmen zu können, muss eine fachkundige und unabhänige Person beauftragt werden. Diese muss unter anderem Datensicherungsmaßnahme, Auftragsdatenverarbeitung oder auch die Nutzung von Kundendaten prüfen und überwachen. Zusätzlich ist eine konstante Weiterbildung des Beauftragten nötig, um mit den wachsenden Anforderungen umzugehen. Organisatorisch bildet eine DSGVO-Abgeordneter eine kritische Sonderrolle. Diese Rolle ist nötig, damit Aspekte der Verschwiegenheit, Uneigennützigkeit, Unabhänigkeit und Gründlichkeit erfüllt werden. Es gibt aber auch einige Privilegien, wie Kündigungsschutz, die gesetzlich mit der Rolle verbunden sind.